Generelle Informationen  zum Ablauf

Um einen bestmöglichen Ablauf für Sie zu gewährleisten, finden ausschließlich Termine nach Vereinbarungstatt. Melden Sie sich bitte bei Fragen, Anliegen oder dem Wunsch zur Terminvereinbarung möglichst innerhalb der telefonischen Sprechzeiten bei mir. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Gesetzlich versicherte Personen

Durch die vorhandene Kassenzulassung können die Kosten der Psychotherapie prinzipiell mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.


Ob Bedarf für eine Psychotherapie und die notwendigen Voraussetzungen einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung vorliegen, kann in den sogenannten "Psychotherapeutischen Sprechstunden" und "Probatorischen Sitzungen" gemeinsam abgeklärt werden. Auch können Sie und ich im Rahmen dieser Leistungen sehen, ob "die Chemie stimmt". Die Kosten dafür werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.


Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit. Eine Überweisung vom Arzt ist nicht notwendig. 

Privat versicherte/ beihilfeberechtigte Personen

Ich verfüge über alle fachlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme des Honorars nach GOP analog GOÄ durch private Krankenkassen oder Beihilfestellen .

Meistens sind sogenannte "Probatorische Sitzungen" (vor Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung) ohne formalen Antrag möglich. Innerhalb dieser Sitzungen kann der Bedarf einer Psychotherapie gemeinsam abgeklärt werden. Auch können Sie und ich im Rahmen dieser Leistungen sehen, ob "die Chemie stimmt".


Allerdings gibt es je nach Versicherungsvertrag unterschiedliche Tarifvereinbarungen mit den Privatversicherungen: Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Sie können sodann auch die notwendigen Unterlagen Ihrer Versicherung anfordern.


In der Regel werden Honorarkosten von den Beihilfestellen übernommen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Beihilfestelle und fordern Sie möglicherweise notwendige Unterlagen an.


Als privatversicherte Person sind Sie persönlich der Vertragspartner, d.h. das Honorar für erbrachte Leistungen wird Ihnen in Rechnung gestellt. Der Erstattungsprozess durch Ihre Versicherung/ Beihilfestelle obliegt Ihrer Verantwortung. 


Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertendaten mit. 

Selbstzahlende Personen

In bestimmten Fällen entscheiden sich Personen, das Honorar der Psychotherapie selbst zu tragen. 

Auch gibt es Leistungen, die nicht von den Krankenkassen erstattet werden, wie z.B. eine Paartherapie oder eine psychologische Beratung für Personen, die zwar psychische Belastungen, jedoch keine psychischen Störungen von Krankheitswert aufweisen. 


Das Honorar richtet sich in diesen Fällen ebenfalls nach der GOP analog GOÄ. Sie sind Vertragspartner, d.h. das Honorar wird Ihnen in Rechnung gestellt.


In einem Erstgespräch wird besprochen, ob und wieviele Sitzungen voraussichtlich sinnvoll sind. Die geplante Behandlungsdauer und die entsprechenden Behandlungskosten werden transparent in einem Behandlungsvertrag festgehalten.

Sprechen Sie mich bei Interesse gerne an.